Informationen für Eltern

Informationen für die Eltern

Je nach Bedarf und Beeinträchtigung können Kinder mit körperlichen oder geistigen Behinderungen einen Anspruch auf eine Schulbegleitung haben. Zudem kann ein Anspruch bei seelischer oder drohender seelischer Behinderung bestehen. Bei Rückfragen hierzu können Sie uns gerne telefonisch unter 04541 – 8668 4 0 kontaktieren.

Da dieses Thema sehr komplex ist, haben Sie auch die Möglichkeit, einen individuellen Beratungstermin zum Preis von 19,- Euro zu vereinbaren. Der Termin beinhaltet eine ca. 45-minütige Beratung, in der sie Ihre Fragen stellen können sowie eine Vorlage zur Antragstellung beim Amt erhalten.

Ein Antrag, wird je nach Beeinträchtigung bei der Eingliederungshilfe, Jugendhilfe oder im Einzelfall auch an die Krankenkasse gestellt.

Je nach Art der Beeinträchtigung wird geprüft, ob die Eingliederungs- oder Jugendhilfe die Kosten übernimmt. In einzelnen Fällen zahlt auch die Kranken- bzw. Pflegekasse für die Schulbegleitung.

Assistenzleistung im Unterricht:

  • Hilfestellung beim Sport- und Schwimmunterricht
  • Hilfestellung zur Bewältigung des Unterrichts insbesondere Ersatzleistungen aufgrund körperlicher Funktionseinschränkungen
  • Orientierungs- und Strukturhilfen

Assistenz während der Pausen:

  • Hilfestellung beim Essen
  • Hilfestellung beim An- und Ausziehen
  • Unterstützung auf dem Pausenhof, insbesondere Begleitung bei Pausenaktivitäten mit Gleichaltrigen
  • Hilfe bei der Orientierung in der Schule

Unterstützung beim Ein-und Aussteigen in und aus den Transportmitteln sowie nach Bedarfsfeststellung im Einzelfall Begleitung auf dem Schulweg.

Begleitung und Unterstützung bei Veranstaltungen im schulischen Kontext z.B. Begleitung bei Klassenfahrten und Unterricht am Nachmittag.

Insbesondere könnte dies sein:

  • Hilfestellung beim und zum Benutzen von Arbeitsmitteln (Schere, Locher, Computer etc.), Hilfe beim Verwenden von behinderungsspezifischen Hilfsmitteln
  • Hilfe beim Verwenden von Unterrichtsmaterialien (Lesekarten, Heraussuchen von Arbeitsheften, Orientierung auf dem Arbeitsplatz etc.)
  • Unterstützung beim Arbeitsverhalten und grundlegende Arbeitstechnik im Unterricht (z.B. Schaffen von Ordnungsstruktur, Melden und Aufforderung zur Teilnahme am Unterricht nach Vorgaben und Anleitung der Lehrkraft
  • Unterstützung bei alltagspraktischen Tätigkeiten (An- und Auskleiden, Tasche packen, Toilettengänge, Windeln wechseln etc.)
  • Hilfestellung bei Orientierungsleistungen, Veränderung (räumliche, zeitliche, personenbezogene Orientierung)
  • Unterstützen in der Mobilität, Begleitung außerhalb des Klassenraumes im schulischen Bereich (Pause, Schule)
  • Unterstützung zur Herstellung von Aufmerksamkeit und aktiven Teilnahme am Unterricht nach Vorgabe und Anleitung der Lehrkraft
  • Erinnerung an die eigenständige Medikamenteneinnahme

Erhöhter Bedarf

Ausgeprägte Verhaltensstörungen des Kindes, die eine besondere Durchsetzungsfähigkeit des Schulbegleiters erfordern

  • eigengefährdende Verhaltensweisen
  • fremdgefährdende Verhaltensweisen

Ausgeprägter pflegerischer Bedarf im Rahmen der Grundpflege
Dies ist bei besonderer Gefährdung und soweit die Tätigkeit nicht durch Behandlungspflege zu leisten sind:

  • Verabreichung von Sondernahrung über PEG-Sonde (Bauchwand oder Nasensonde)
  • Anlegen von komplexen Stützkorsetts und Orthesen
  • Dekubitus Prophylaxe und Bewegungserhaltung (Speziallagerung, Positionswechsel unter Berücksichtigung spastischer Erkrankungen)
  • Intervention bei Verschlucken (Nahrungsaufnahme)

Medikamentengabe sowie sonstige einfache medizinische-pflegerische Unterstützung, soweit sie nicht durch Behandlungspflege zu leisten ist.

Beobachtung und Beaufsichtigung des Kindes bei Anfallserkrankungen, die mit einem erhöhten Risiko an Anfällen in der Schulzeit einhergehen.

Gabe eines Notfallmedikaments. Begleitung bei Anfällen, sowie Art und Häufigkeit keine med. Überwachung erfordern.

Die Schulbegleitung fungiert als Assistenzkraft der zuständigen Lehrkraft und ist nicht befugt, das zu betreuende Kind selbstständig und alleine zu Unterrichten bzw. zu beschäftigen.
Bei Arbeiten im Nebenraum wird das zu bearbeitende Material von der Lehrkraft gestellt und dem Kind erklärt. Die Schulbegleitung wiederholt die Arbeitsabläufe und gibt Hilfestellung.

Weiterhin ist es der Schulbegleitung nicht gestattet andere Kinder / Klassen zu beaufsichtigen.

Wir arbeiten mit der Eingliederungs- und Jugenhilfen im Umkreis zusammen, bei Bedarf setzen wir uns auch in ihrem Gebiet für sie ein, damit eine zusammenarbeit ermöglicht werden kann.